Die Arztwahl
ist ein sehr komplexes und umfangreiches Thema. Viele wichtige Faktoren sind für den Laien nicht einfach erkennbar. Es reicht nicht nur aus,
ein Facharzt zu sein. Die Qualifikation, Weiterbildung, das OP-Personal, die Sicherheit im OP, die Verwendung von ausgereiften und sicheren Methoden, etc. - alles zusammen sorgt für eine hochwertige Qualität und
für eine Minimierung Ihres persönlichen Risikos.
Alle unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil
erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die
ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für
Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach
Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer
Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt.
So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte
sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin
oder Schönheitschirurg".
Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange
Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen
Fachärzte
mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt,
Leiter der eigenen Klinik / Praxisklinik / Praxis, etc.) tätig
war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung
zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr
gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen
werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss der Operateur genau
wissen, was Sie sich vorstellen. Im Rahmen einer Voruntersuchung wird Ihre Vorstellung mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend
kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen
bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen
können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das
Beratungsgespräch muss frühzeitig erfolgen, so dass
Sie genügend Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor
der Behandlung klären können. Nur so ist in unseren
Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und
Operateur möglich.
Regelmäßige Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die Veränderung
– daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie eine regelmäßige
Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich –
sondern auch für das Personal.
Vollmitglied in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung
der Deutschen Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven
und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller
Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und vertritt die
allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung
der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige
Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen
Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation
of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten.
Jeder unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen einen hochwertigen
und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die notwendige
Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine Komplikation
entstehen würde.
Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle angeschlossenen
Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.
Hohe Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht nur um das
operative Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für
uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen
bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen
nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen Bereich so
– sondern es geht auch darum, wie z. B. Der Operateur auch
außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle Komplikationen
erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche
Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt werden, dass
umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt werden, etc.
Haftpflichtversicherung auch für Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten Fachärzte
muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch
ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail. Sie müssen
vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf Sie
zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten, etc.).
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter
Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet, gesetzliche
Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung zu unterlassen
(z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen
wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet sich jeder Partner, nur
international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden, so
dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte werden vor Beginn und während der Kooperation
durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
Wer oder was ist Moderne Wellness?
Wir stehen Ihnen für weitere Informationen Über unsere kostenlose
Hotline 0611 - 360 88 61 zur Verfügung.